zu elektrisch betriebenen
Krankenfahrstühlen
Wichtige Informationen
Die Rechte eines Rollstuhlfahrers
Als Fahrer eines Elektromobils genießen Sie die umfangreichen Rechte eines Rollstuhlfahrers. Sie dürfen daher nicht nur auf Gehwegen, sondern auch auf Fahrradwegen und auf der rechten Straßenseite fahren.
Selbstverständlich ist das Fahren auch in Fußgängerzonen, Kaufhäusern und öffentlichen Gebäuden wo vielfach spezielle Rollstuhlrampen vorhanden sind gestattet. Alle Rollstühle, auch die elektrisch betriebenen, sind genormt, so dass es keine Probleme mit den Maßen gibt.
Gebrauchtgeräte
Wir führen ständig Gebrauchtgeräte. Da sich das Angebot ständig verändert, zeigen wir Ihnen auf dieser Homepage keine gebrauchten Geräte. Sollten Sie Interesse an einem gebrauchten Elektroscooter haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Reparaturen und Wartung
Für evtl. anfallende Reparaturen sowie die Wartung der Elektromobile verfügen wir über einen komplett ausgestatteten Werkstattwagen. Daher kann unser Werkstattmeister zusammen mit seinen Helfern die meisten Reparaturen und auch Wartungsarbeiten mit unserem Vor-Ort-Service direkt bei Ihnen durchführen.
Versicherung
Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 10 km/h benötigen eine Versicherung. Es handelt sich hierbei um eine preiswerte, sogenannte "Kleinst-Versicherung" (Mofa-Versicherung) für Krankenfahrstühle.
TÜV
Alle Elektromobile sind bereits TÜV-geprüft und brauchen nicht (wie z.B. Autos) zu Folgeabnahmen vorgeführt werden.
Probefahrt
Sie haben Interesse an einer unverbindlichen Probefahrt bei Ihnen Zuhause *?
Wir informieren Sie gerne
* gilt nicht für das gesamte Bundesgebiet, bei Interesse bitte einfach anfragen