Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der emotec GbR

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Emotec GbR sind Bestandteil eines jeden mit ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrages, Maßgebend für den Vertragsinhalt sind die Auftragsbestätigungen der Emotec GbR. Beim Fehlen einer solchen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung als angenommen. Unsere Bedingungen gelten, sofern abweichende Vereinbarungen nicht getroffen werden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand vom Lieferer auf Verlangen und Kosten des Bestellers ausgeführt werden.

1.2 Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. 1.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

1.4 Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer vorliegt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betreffende Ware bei dem Lieferer zur Versendung oder Abnahme bereit steht. Bei Geschäften mit einer Lieferzeit von mehr als 6 Monaten bleibt die Vereinbarung anderer Bedingungen vorbehalten. 2. Preisstellung und Zahlungen

2.1. Die angegebenen Preise sind € – Preise und gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer(MWST) 2.2 Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackungs-, Transport- und Versandkosten. Sie gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

2.3 Die Zahlungen sind ohne Abzug fällig bei Lieferung. Wir behalten uns Lieferung gegen Anzahlung, Vorauskasse oder Nachnahme vor. Die Fälligkeit tritt ein mit der Rechnungserteilung. Die Aufrechnung mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist statthaft.

2.4 Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle von Zahlungsverzug behalten wir es uns vor, Leistungen an von uns gelieferten Waren solange abzulehnen, bis der Eingang aller offenen Zahlungen erfolgt ist.

3. Kostenpflichtige Instandsetzungsarbeiten Instandsetzungsarbeiten an Ort und Stelle, die nicht auf Grund vereinbarter Garantien vom Lieferer kostenlos auszuführen sind, werden zu besonders festzusetzenden Sätzen und nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand berechnet. Instandsetzungsarbeiten, die in den Werkstätten des Lieferers auf Kosten des Bestellers vorgenommen werden, werden erst nach Fertigstellung zu einem Gesamtpreis nach Ergebnis berechnet.

4. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er dem Lieferer auch aus keinem anderen Rechtsgeschäft oder anderen Rechtsgrund mehr etwas schuldig ist.

5. Haftung und Mängel bei neu hergestellten Sachen

5.1 Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel gilt das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung, wobei nach Wahl des Bestellers Nachbesserung oder Neulieferung verlangt werden kann. Die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie Schadenersatz kann der Besteller nur bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen.

5.2 Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist der Besteller nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass die mangelhafte Sache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechte Rohstoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar geworden ist oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Mängel müssen dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

5.3 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Bestellers, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel bei dem Besteller und sonstiger chemischer oder elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferers entstehen.

5.4 Der Lieferer wird von der Nacherfüllungspflicht und allen anderen Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Besitzer ihm nicht eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel gewährt. Die Gewährleisungspflicht des Lieferers entfällt weiterhin, wenn der Besteller ohne vorherige Zustimmung des Lieferers Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt.

5.5 Der Lieferer übernimmt keine Haftung für Batterien und Batterieladegeräte. Die Haftung für diese Geräte obliegt dem jeweiligen Hersteller.

6. Haftung für Mängeln an gebrauchten Waren Für Gebrauchtwagen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

6.2 Der Lieferer ist berechtigt, bei innerhalb dieser Frist angemeldeten Mängeln, Teile oder die gesamte Ware nach seiner Wahl auszutauschen oder nachzubessern. Dem Besteller bleibt hierbei das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der vorgenannten Nacherfüllungspflichten den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Mängel müssen dem Lieferer unverzüglich gemeldet werden.

6.3 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Besteller, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel bei dem Besteller und sonstiger chemischer, elektro-chemischer oder elektrische Einflüsse die ohne Verschulden des Lieferers entstehen.

6.4 Der Lieferer wird von der Nacherfüllungpflicht und allen anderen Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Besteller ihm nicht eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel gewährt. Die Gewährleistungspflicht des Lieferers entfällt weiterhin, wenn der Besteller ohne vorherige Zustimmung des Lieferers Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt.

6.5 Der Lieferer übernimmt keine Haftung für Batterien und Batterieladegeräte. Die Haftung für diese Geräte obliegen dem jeweiligen Hersteller.

7. Rücktrittsrecht Der Lieferer ist berechtigt, in den Fällen unvorhergesehener Ereignisse im Sinne dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken. Will der Lieferer vom Rücktritt Gebrauch machen, so hat er dies unverzüglich dem Besteller mitzuteilen. Schadenersatzansprüche des Besteller wegen eines solchen Rücktritts des Lieferers sind ausgeschlossen
8. Gerichtsstand Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Verpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller ist Neuss/Nordrhein-Westfalen. emotec GbR Alte Landstraße 33a 41352 Korschenbroich Tel: 02182-50784 Fax: 02182-58523